Arbeits-Sicherheitsschuhe
Sicherheitsschuhe, Einlagen und die orthopädische Zurichtung nach der DGUV 112-191 Richtlinie
Berufsgenossenschaftliche Regelung für Arbeitssicherheitsschuhe
Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie DGUV 112-191 umfasst die Regelungen rund um orthopädische Einlagen und Zurichtungen von Sicherheitsschuhen.
Demnach muss nach einer Veränderung des Schuhes dieser daraufhin überprüft werden, ob er nach dieser Veränderung noch den Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, der Norm EN ISO 20345 entspricht.
Othopädie Wald in Baden-Baden und Ettlingen bietet Ihnen aus diesem Grund ausschließlich zugelassene, geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe an, die auch in verschiedenen Weiten erhältlich sind.
Alle von uns angebotenen Modelle erfüllen die Erfordernisse der DGUV Regel 112-191 und der Schutz gemäß der Baumusterprüfung sowie der Versicherungsschutz bleiben erhalten.
ACHTUNG!
Einlagen für Sicherheitsschuhe müssen speziell dafür angefertigt werden. Ist dies nicht der Fall erlischt der Versicherungsschutz!
Den Leitfaden zur Einlagenversorgung oder Schuhzurichtung finden Sie hier in unserem Flyer..
Sie möchten einen Antrag auf die Versorgung mit orthopädischen Einlagen und Arbeitssicherheitsschuhen nach Din. bzw. orthopädischen Arbeitsschuhen bei Ihrem Versicherungsträger stellen. Wir beraten Sie gerne – vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin!