- Notwendigkeitsbescheinigung
Diese ist vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen (bitte auch der Betrag, der für Sicherheitsschuhe ausgegeben wird) und zu unterschreiben.
- Datenschutzerklärung
Diese Erklärung ermöglicht es uns, Ihre kompletten Unterlagen an Ihren Versicherungsträger weiterzuleiten. Ihre med. Daten werden durch uns nicht gespeichert oder weitergegeben! - G100 (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
- Ärztlicher Befundbericht
Dieser Bericht sollte vollständig von Ihrem Arzt ausgefüllt werden und eine genaue Diagnose und das Schmerzbild beinhalten. Die Diagnose sollte vollständig und ausführlich angegeben werden und event. Vorerkrankungen wie z.B. Bandscheibenvorfall, Bänderrisse, Fersensporne usw. beinhalten. Unvollständige Diagnosen können zur Ablehnung der Kostenübernahme führen. Insbesondere sind die Beschwerden und Funktionseinschränkungen aufzuführen. Der Arzt braucht für diesen Antrag nur orthopädietechnisch relevante Informationen zu dokumentieren. Krankheitsbilder und Informationen, die keine Verbindung mit den vorliegenden orthopädischen Problemen haben, brauchen für diesen Befundbericht nicht angegeben zu werden.
Ihr Arzt erhält für diese Leistung 28,44 € nach Eingang mit allen weiteren Unterlagen beim Versicherungsträger. - G130 (Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
Hier dürfen die Felder, die offensichtlich nichts mit der beantragten Leistung zu tun haben, gestrichen werden. Angaben zum berufl. Werdegang und zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit sind allerdings immer anzugeben.
Diese beiden Formulare sind vom Versicherten nur bei der Erstversorgung einmalig auszufüllen! Bei einer Folgeversorgung benötigen Sie nur den „Antrag auf Folgeversorgung“. - Antrag auf Folgeversorgung
Unter der Bundesweiten Service – Rufnummer 0800 4555500 können Sie einen Vorstellungstermin mit Ihrem Berater vor Ort vereinbaren.
Hinweis:
Es gibt verschiedene Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit). Die Unterlagen können bei der RV eingereicht werden. Dort werden sie an die entsprechenden Zuständigkeiten weitergeleitet.

